Die obligatorische Einführung der V16-Notleuchte in Spanien steht in Brüssel in der Kritik. Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat die spanische Regierung die Maßnahme vor ihrem Inkrafttreten nicht ordnungsgemäß bei den europäischen Behörden angemeldet. Dadurch könnte die Verpflichtung rechtlich fragwürdig sein.
Dies berichtete die spanische Zeitung ABC, die wie viele andere Nachrichtenmedien und Seiten berichtet, dass Experten in Brüssel Zweifel an der Rechtsgültigkeit der neuen Regelung geäußert haben. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Fahrzeuge in Spanien eine V16-Warnleuchte an Bord haben, die das Warndreieck ersetzt.
Die V16 ist eine kleine Warnleuchte, die Sie bei einer Panne oder einem Unfall auf dem Dach Ihres Autos anbringen können, ohne aussteigen zu müssen. Die Idee dahinter ist, dass dies die Sicherheit erhöht, da die Fahrer nicht mehr am Straßenrand entlanglaufen müssen, um ein Warndreieck aufzustellen.
Nach den europäischen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten technische Vorschriften, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben können, zunächst der Europäischen Kommission melden. Spanien soll dies nicht oder nicht ordnungsgemäß getan haben. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, könnte dies bedeuten, dass die Maßnahme rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Brüssel betont, dass die Länder selbst Maßnahmen zur Verkehrssicherheit einführen dürfen. Wenn es jedoch um spezifische technische Anforderungen an Produkte geht, wie z.B. eine angeschlossene und zugelassene V16-Notleuchte, muss dies gemäß den europäischen Verfahren erfolgen. Andernfalls könnte es zu einer Behinderung des freien Marktes innerhalb der EU kommen.
Die Diskussion sorgt für Unsicherheit bei Autofahrern und Herstellern. Millionen von V16-Notleuchten wurden inzwischen verkauft, und viele Fahrer haben bereits eine gekauft, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. Sollte sich herausstellen, dass das Verfahren tatsächlich nicht korrekt befolgt wurde, könnte dies Auswirkungen auf mögliche Bußgelder und auf die Zukunft der Verpflichtung haben.
Bislang wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen, aber es ist klar, dass die Angelegenheit in Brüssel ernsthaft geprüft wird. Nun bleibt abzuwarten, ob Spanien die Vorschriften anpassen oder doch noch offiziell bei der Europäischen Kommission melden muss.
Quelle: Agenturen



